Infoseite eANV


Ihre Dokumentations-Pflicht in der Übersicht

Die eANV ist die Abkürzung für „elektronisches Abfall-Nachweisverfahren“. Damit wird die  Entsorgung gefährlicher Abfälle dokumentiert und kontrolliert. Die bislang in Papierform erstellten und mit eigenhändiger Unterschrift versehenden Nachweisdokumente müssen seit dem 1. April 2010 digital aufbereitet und allen  am Entsorgungsvorgang Beteiligten übermittelt werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die bisherige Unterschrift.

Wir übernehmen für unsere Kunden nach wie vor die Belegerstellung.

Abfallstatistiken erstellen wir für Sie kostenlos auf Anfrage.